Wir
lassen Sie nicht im Regen stehen!
Im
Bereich der Buchhaltung arbeiten wir im Rahmen des § 6
Nr. 4 Steuerberatungsgesetz. Das bedeutet, dass wir die
Kontierung und Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle,
die laufenden Lohnabrechnungen und die Lohnsteueranmeldungen übernehmen.
Neben
der Kontierung und Erfassung ist die Analyse Ihres Zahlenverkehrs
sehr wichtig. Erst wenn Sie verstehen, was sich hinter Ihren Zahlen
verbirgt, können Sie die Zahlen als Entscheidungsgrundlage
nutzen.
Rechnungswesen
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"Wir
betreuen Sie:"
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individuell und zeitnah
- fundiert und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
- termin- und periodengerecht
- mit aussagekräftigen Auswertungen
Auf Wunsch erledigen wir Ihre Buchhaltung auch vor Ort oder Sie können
unseren Hol- und Bringservice nutzen. Wir besitzen Erfahrungen mit den
folgenden Buchhaltungsprogrammen:
• Datev
• Agenda
• Lexware
• Sage von KHK
• Varial
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